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Dienstag, 30. Juli 2024

Als Verleumdung ist eine nachweislich falsche Google-Bewertung strafbar, welche die öffentliche Meinung herabwürdigen soll. Gemäß StGB kann dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen.

Verleumdung und üble Nachrede in Google-Rezensionen sind strafbare Handlungen, die das Persönlichkeitsrecht verletzen und juristisch verfolgt werden können. § 187 StGB definiert Verleumdung als die Verbreitung unwahrer Tatsachen über eine Person, die deren Ansehen schaden kann, während § 186 StGB üble Nachrede als die Verbreitung nicht erweislich wahrer, herabwürdigender Tatsachen beschreibt. 

Beide Delikte können zur Strafanzeige gebracht werden, doch oft ist die Ermittlung des Täters schwierig. Direktes juristisches Vorgehen bei Google zur Löschung der Bewertung ist effektiv, da Google ab Kenntnisnahme für die Inhalte haftet. Meinungsäußerungen, die nicht auf unwahren Tatsachen beruhen, sind hiervon allerdings ausgenommen. 

Um gegen schadensbringende Bewertungen vorzugehen, sollte zunächst der Verfasser kontaktiert und zur Entfernung aufgefordert werden. Scheitert dies, kann Google unter Angabe von Gründen zur Löschung der Bewertung aufgefordert werden. Sollte auch dies erfolglos bleiben, unterstützt die Kanzlei mit juristischen Maßnahmen, um die Löschung durchzusetzen oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Wenn Sie in einer Google-Rezension eine Verleumdung oder üble Nachrede festgestellt haben, sollten Sie die Bewertung löschen lassen. Diese strafrechtlich relevanten Aussagen gehören nicht in die Öffentlichkeit.


Weitere Links zum Thema

Strafanzeige und Strafantrag wegen Verleumdung

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