Negative, ungewollte oder unwahre Aussagen, Einträge und Äusserung im Web z.B. Beiträge in Foren, Blogs, Verzeichnissen, in sogenannten Bewertungsplattformen und Social Media Plattformen, peinliche Fotos, Beleidigungen, Verleumdung, Negativdarstellungen und diffarmierende Äusserungen im Web gegenüber natürlichen Personen, Institutionen und Organisationen, Firmen, Gesellschaften und Unternehmen, Produkte aber auch Marken werden beseitigt.
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Samstag, 10. Januar 2026
Man unterscheidet zwischen Meinung und Tatsachenbehauptung. Ist eine Tatsachenbehauptung wahr oder liegt eine zulässige Meinungsäußerung vor, so kann die Äußerung keine Rufschädigung darstellen.
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