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Dienstag, 17. November 2020

Dirk Massat - Unterlassungserklärung bei Verleumdung - Unterlassung Üble Nachrede/Beleidigung

Bei einer Verleumdung besteht Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 BGB in Verbindung mit § 823 Abs. ... Mit dieser Abmahnung muss der Störer – also derjenige, der Sie verleumdet – eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben. Die Erklärung besagt, dass er die unwahren Aussagen zukünftig nicht mehr tätigen darf.

Wenn eine solche Diffamierung beispielsweise in einem amerikanischem Forum geschieht, ist es für hiesige Unternehmen schwierig, sich zur Wehr zu setzen, denn es gilt ein andere Rechtslage.

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