www.facebook.com/Reputationsmanager - Reputationmanagement mit Negativ SEO zeigt sofortige Ergebnisse bei negativer Berichterstattung.

Mittwoch, 14. August 2024

Was ist der Unterlassungsanspruch bei Verleumdung und Rufschädigung? Welche Voraussetzungen müssen für den Unterlassungsanspruch wegen Verleumdung und Beleidigung erfüllt werden?

Der Unterlassungsanspruch gem. §§ 1004 Abs. 1 S. 2 analog, 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 2 Abs. 1, 1 I GG, welcher mit der Unterlassungserklärung durchgesetzt wird, dient der Abwehr künftiger Störungen der Rechts- bzw. Interessengüter des Betroffenen und gibt diesem darüber hinaus die Möglichkeit, dem Rechtsverletzer zu verdeutlichen, dass eine bestimmte Äußerung nicht hingenommen wird. 

Sein Anwendungsbereich ist auf ehrverletzende Äußerungen begrenzt. Demnach ist ein Anspruch auf Unterlassung nur bei unwahren Tatsachenbehauptungen oder persönlichkeitsrechtsverletzenden Werturteilen gegeben. 

Werturteile sind grds. vom Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG umfasst. Somit muss bei einem Werturteil als beanstandete Äußerung eine Abwägung der Meinungsfreiheit mit dem Schutz der Ehre als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts stattfinden. Wird dagegen eine Tatsachenbehauptung beanstandet, muss deren Wahrheitsgehalt überprüft werden. 

Je schwerer der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch eine Äußerung ist, desto höher liegen die Erfolgschancen der Unterlassungsklage. Zudem gilt, dass die Meinungsfreiheit in dem Moment hinter dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht zurücktritt, in dem eine Schmähkritik oder eine Formalbeleidigung vorliegt.

Welche Voraussetzungen müssen für den Unterlassungsanspruch wegen Verleumdung und Beleidigung erfüllt werden? 

Um einen Unterlassungsanspruch geltend machen zu können und damit zusammenhängend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Dreh- und Angelpunkt der strafbewehrten Unterlassungserklärung ist das Erfordernis einer Wiederholungsgefahr.


Weitere Links zum Thema

Unliebsame Beiträge aus einem Internet-Forum löschen lassen?

Dienstag, 30. Juli 2024

Als Verleumdung ist eine nachweislich falsche Google-Bewertung strafbar, welche die öffentliche Meinung herabwürdigen soll. Gemäß StGB kann dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen.

Verleumdung und üble Nachrede in Google-Rezensionen sind strafbare Handlungen, die das Persönlichkeitsrecht verletzen und juristisch verfolgt werden können. § 187 StGB definiert Verleumdung als die Verbreitung unwahrer Tatsachen über eine Person, die deren Ansehen schaden kann, während § 186 StGB üble Nachrede als die Verbreitung nicht erweislich wahrer, herabwürdigender Tatsachen beschreibt. 

Beide Delikte können zur Strafanzeige gebracht werden, doch oft ist die Ermittlung des Täters schwierig. Direktes juristisches Vorgehen bei Google zur Löschung der Bewertung ist effektiv, da Google ab Kenntnisnahme für die Inhalte haftet. Meinungsäußerungen, die nicht auf unwahren Tatsachen beruhen, sind hiervon allerdings ausgenommen. 

Um gegen schadensbringende Bewertungen vorzugehen, sollte zunächst der Verfasser kontaktiert und zur Entfernung aufgefordert werden. Scheitert dies, kann Google unter Angabe von Gründen zur Löschung der Bewertung aufgefordert werden. Sollte auch dies erfolglos bleiben, unterstützt die Kanzlei mit juristischen Maßnahmen, um die Löschung durchzusetzen oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Wenn Sie in einer Google-Rezension eine Verleumdung oder üble Nachrede festgestellt haben, sollten Sie die Bewertung löschen lassen. Diese strafrechtlich relevanten Aussagen gehören nicht in die Öffentlichkeit.


Weitere Links zum Thema

Strafanzeige und Strafantrag wegen Verleumdung

Dienstag, 17. November 2020

Dirk Massat - Unterlassungserklärung bei Verleumdung - Unterlassung Üble Nachrede/Beleidigung

Bei einer Verleumdung besteht Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 BGB in Verbindung mit § 823 Abs. ... Mit dieser Abmahnung muss der Störer – also derjenige, der Sie verleumdet – eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben. Die Erklärung besagt, dass er die unwahren Aussagen zukünftig nicht mehr tätigen darf.

Wenn eine solche Diffamierung beispielsweise in einem amerikanischem Forum geschieht, ist es für hiesige Unternehmen schwierig, sich zur Wehr zu setzen, denn es gilt ein andere Rechtslage.

Sie möchten Informationen nachhaltig aus dem Internet entfernen und sind auf der Suche nach dem besten Weg?

Ihre Anfrage wird Streng Vertraulich bearbeitet. 
Preis wird individuell an das Projekt angepasst.
Streng Vertraulich und Diskret


Weitere Links zum Thema

Wie kann ich unangenehme Inhalte über mich im Internet löschen lassen?
Unliebsame Beiträge aus einem Internet-Forum löschen lassen?
Verleumdung, Beleidigung, üble Nachrede verbale, schriftliche Äußerung
Was können Sie gegen Verleumdung tun?
Negative Bewertungen können oftmals ganz oder zumindest teilweise gelöscht werden.
Reputationmanagement mit NEGATIV SEO zeigt sofortige Ergebnisse